Gestaltungsformen

Gestaltungsform - Metaphorisch
Sie entscheiden, wie Sie Ihrem letzten Willen Ausdruck verleihen. Treffen Sie die richtige Wahl!

Sie haben es in der Hand, mit der Art der juristischen Form der Nachlassgestaltung Ihrem Willen Ausdruck zu verleihen. Sie sollten die Gestaltungsformen kennen, um die richtige Wahl zu treffen.

Erbeinsetzung

Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie den oder die Erb*innen ganz genau bezeichnen. Auch Institutionen, die als Allein- oder Miterben bestimmt werden, müssen genau bezeichnet werden. Also z.B. nicht „die Bürgerstiftung“, sondern die Stiftung Bürger für Leipzig.

Vermächtnis

Die mit einem Vermächtnis bedachten Personen oder Stiftungen werden nicht Erben, sondern erhalten aus der Erbmasse einen genau bestimmten Vermögensvorteil (Geldbetrag). Die Erben sind verpflichtet, dieses Vermächtnis zu erfüllen.

Auflage

Mit einer Auflage verpflichten Sie Ihre Erben, bestimmte Leistungen zu erfüllen wie z.B. Ihren Kater zu versorgen, die Wohnung aufzulösen oder Ihr Grab zu pflegen.

Testamentsvollstreckung

Bei größeren Nachlässen, komplexen Vermögenswerten kann der Einsatz eines Testamentsvollstreckers sinnvoll sein. Er hat die Aufgabe, den Nachlass zu verwalten und abzuwickeln. Der Testamentsvollstrecker wird in der Regel vom Erblasser benannt. So können Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille auch durchgesetzt wird.

Unser Testamentservice

Eine gemeinnützige Institution im Testament zu berücksichtigen, ist meistens eine Herzensangelegenheit und sollte wohl überlegt sein. Wir stehen Ihnen gerne telefonisch oder persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung. Gerne können Sie auch kostenlose Informationen in unserer Geschäftsstelle anfordern.

Die Stiftung Bürger für Leipzig ist als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen an die Stiftung sind erbschaftssteuerbefreit. Ihre Zuwendungen kommen direkt und ohne Abzüge unserer Stiftungsarbeit zugute.

 

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Sprechen Sie uns bitte direkt an, wir sind für Sie da. Per E-Mail oder Telefon unter 034 9 60 15 30