Eine Stiftung im Nachlass bedenken

Relief an einer Grabstelle auf dem Südfriedhof. Foto: Dagmar Franke
Da Stiftungen auf Ewigkeit gegründet sind, schaffen Sie als Stifter*in etwas Bleibendes. Zugleich können Sie etwas bewegen, was Ihnen wichtig ist. Dabei haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Für welche auch immer Sie sich entscheiden: Jede ist eine wertvolle Hilfe. Foto: Dagmar Franke

Die Stiftung Bürger für Leipzig ist eine von Bürgerinnen und Bürgern 2003 errichtete gemeinnützige Stiftung. Seit der Gründung ist das Grundkapital von 25.000 auf 300.000 Euro gestiegen. Um die Basis unserer Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit zu stärken, werben wir um Zustiftungen in den Grundstock der Stiftung.

Wenn Sie das Gemeinwohl fördern wollen..

Vielleicht denken Sie schon länger über diese Möglichkeit nach und fragen sich, wie Sie das am besten angehen? Wir empfehlen, sich zu informieren über die Möglichkeiten zur Errichtung von Stiftungsfonds und Zweckgebundene Spenden.

Wenn Sie unsere Anliegen teilen und unterstützen möchten, dann können Sie unsere Stiftung als Erbe, Miterbe oder Vermächtnisnehmer einsetzen. Neben den steuerlichen Vorteilen bei Erbschaft und Schenkung gibt es andere gute Gründe:

Zu Lebzeiten eine Zustiftung zu tätigen oder eine solche im Nachlass zu regeln, gibt Ihnen das gute Gefühl, mit Ihrem Vermögen Gutes zu tun. Wir bieten Ihnen als Stiftung Bürger für Leipzig die Sicherheit, dass das vererbte oder zu Lebzeiten geschenkte Vermögen für alle Zeiten gemeinnützigen Zwecken dient.

Sie selbst entscheiden, für welche Zwecke die Erträge Ihres hinterlassenen Vermögens verwendet werden sollen. Ihr Nachlass fällt nicht an den Staat (wenn keine Erben vorhanden sind) oder Verwandte, die Ihnen wenig bedeuten.

Und nicht zuletzt: Unsere Stifter*innen behalten Sie und Ihr Engagement in Erinnerung.

 

Foto: Dagmar Franke

 

Sprechen Sie uns an!

Die Geschäftsführung ist bei Fragen rund um dieses Thema gern für Sie da. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an, Tel. 960 15 30.