Wahl des Stiftungsrates für 2024-2028

Herr Merseburger mit dem Zettel: Zahl der Stimmberechtigten
Die Stifterversammlung findet am 6.5.2024 in der VHS Leipzig statt. Wolfgang Merseburger (Bild) zählt am Einlass verlässlich die Stimmberechtigten mit.

Es kandidieren für den Stiftungsrat 2024-2028

  1. Katrin Hart ist Künstlerin und hat bis 2023 beim Leipziger Kabarett „academixer“ gearbeitet. Sie leitet den Stiftungsrat seit der Gründung der Stiftung
  2. Michael Berninger ist Bildungsreferent für nachhaltige Landnutzung beim Stadt Umland LPV LeipzigGrün, Büro Leipzig Stadt
  3. Leo Artmann hat viele Jahre die Abteilung Umwelt und Raumordnung im Regierungspräsidium Leipzig (heute Landesdirektion) geleitet und war anschließend beim Sächsischen Landesrechnungshof beschäftigt
  4. Ralf Elsässer ist Inhaber des Beratungsunternehmens CivixX - Werkstatt für Zivilgesellschaft
  5. Prof. Dr. Michael Hofmann ist Kultursoziologe und lehrt als Gastprofessor an der TU Dresden
  6. Susanne Metz ist Direktorin der Leipziger Städtischen Bibliotheken
  7. Oliver Reiner ist Geschäftsführer des Soziokulturellen Zentrums "Die Villa"
  8. Prof. Dr. Dieter Rink arbeitet beim Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung UFZ im Department Stadt- und Umweltsoziologie
  9. Dr. Barbara Schmidt, Rechtsanwältin bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in Leipzig
  10. Dieter Fischer ist Diplomingenieur und war 20 Jahre Geschäftsführer einer Leipziger Maschinenbaufirma
  11. Sabine Meißner ist Betriebswirtin und leitet die Abteilung Finanzen bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland

Die Liste ist offen für weitere Kandidatinnen und Kandidaten. Wenn Sie sich für eine Mitarbeit im Stiftungsrat interessieren, beraten wir Sie gern im Vorfeld - Tel. 9601530.

Hier finden Sie die WAHLORDNUNG für die Wahlen zum Stiftungsrat


Beschlussvorlage zu Satzungsänderungen

 Hier finden Sie die Beschlussvorlage für die auf der Stifterversammlung am 06.05.2024 zu beschließenden Satzungsänderungen.

Begründung und Erläuterung

Nach der Novelle des Stiftungsrechts sind Anpassungen in § 4 (Zusammensetzung des Stiftungsvermögens) zwingend bis 31.12.2024 vorzunehmen.

Das Ermöglichen virtueller Sitzungen in § 8 und 9 wird empfohlen, eine befristete Übergangsregelung ist ausgelaufen. Die Aufnahme neuer Satzungszwecke wird möglich seit der Novelle der Abgabenordnung.

Für weitere Satzungsänderungen soll ab Herbst 2024 eine Arbeitsgruppe einberufen werden, die sich u. a. mit diesen Themen befasst:

  • Vorschlag zur Namensänderung von Stiftung Bürger für Leipzig zu Bürgerstiftung Leipzig
  • Satzungszwecke: Förderung des Klimaschutzes; der Ortsverschönerung, Förderung der Unterhaltung von Friedhöfen, Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden

Beschlüsse über die Satzungsänderung fassen Stiftungsrat und Stifterversammlung mit 2/3-Mehrheit. Deshalb kann frühestens die Stifterversammlung 2025 weitere Satzungsänderungen beschließen.


Grundlagen: Auszug aus der Satzung

§ 7 Die Stifterversammlung

(5) Die Stifterversammlung wählt die Mitglieder des Stiftungsrates. Die Wahl erfolgt geheim. Jedes Mitglied hat für jeden zu vergebenden Sitz im Stiftungsrat eine Stimme. Gewählt sind die Kandidatinnen bzw. Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben und von mehr als 50 Prozent der anwesenden Stimmberechtigten gewählt wurden.

§ 8 Der Stiftungsrat

(1) Der Stiftungsrat besteht aus mindestens 10 Personen und maximal 12 natürlichen Personen, die von der Stifterversammlung gewählt werden. Die Amtszeit des Stiftungsrates beträgt vier Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.
Zu Mitgliedern des Stiftungsrates werden Personen gewählt, die sich im Sinne des Stiftungszweckes verdient gemacht haben und in der Öffentlichkeit als glaubwürdige Repräsentanten des Gedanken der Stiftung auftreten können
Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden bzw. eine Vorsitzende und einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin.
(2) Sinkt die Zahl der Mitglieder des Stiftungsrates auf weniger als zehn Personen, so erfolgt durch den Stiftungsrat eine Nachwahl für den Rest der Amtszeit. Treten mehr als die Hälfte der Mitglieder des Stiftungsrates gleichzeitig von ihrem Amt zurück, erfolgt eine Nachwahl der ausscheidenden Stiftungsratsmitglieder durch die Stifterversammlung.
(3) Der Stiftungsrat wacht über die Einhaltung der Stiftungszwecke. Er kann vom Vorstand jederzeit Einsicht in sämtliche Geschäftsunterlagen verlangen und ist von ihm mindestens halbjährlich über die Aktivitäten der Stiftung sowie ihrer Einnahmen und Ausgaben zu unterrichten. Der Stiftungsrat kann Vorschläge zu den Förderschwerpunkten der Stiftung und der Verwendung ihrer Mittel machen.
(4) Der Beschlussfassung durch den Stiftungsrat unterliegen insbesondere:

  • die Wahl und Entlastung des Vorstandes sowie Besetzung der Funktion Vorsitz und Stellvertretung
  • die Genehmigung des Haushaltplans
  • die Feststellung des Jahresabschlusses
  • die Entlastung und Abberufung des Vorstandes
  • die Bestellung einer Geschäftsführung im Einvernehmen mit dem Vorstand
  • die Annahme von Zustiftungen
  • Richtlinien für die Förderung und Initiierung von Projekten
  • Einzelausgaben, wenn diese eine Höhe von 10.000 Euro übersteigen.

Link zur SATZUNG

Anmeldung

Wir freuen uns über Ihre ANMELDUNG bis 20.4.2024

Link zur WAHLORDNUNG