Versteigerungsbedingungen Benefizauktion 2018

Mit der persönlichen, schriftlichen oder telefonischen Teilnahme an der Versteigerung der Stiftung Bürger für Leipzig am 10.11.2018 in der Alten Handelsbörse zu Leipzig werden folgende Bedingungen anerkannt:
  1. Herr Dr. jur. Thomas Walter, Emil-Fuchs-Straße 6, 04105 Leipzig (im folgenden “Versteigerer” genannt), versteigert ehrenamtlich und unentgeltlich die zur Versteigerung kommenden Auktionsangebote der Stiftung Bürger für Leipzig.

  1. Es handelt sich bei der Versteigerung um eine Benefizauktion, deren Zweck die Förderung eines gemeinnützigen Zweckes ist.

  2. Die Bieter sind gehalten, sich vor Abgabe eines Gebotes bei der Stiftung Bürger für Leipzig zu legitimieren und eine Bieter- nummer aushändigen zu lassen.

  3. Bei den zur Versteigerung gelangenden Gegenständen handelt es sich um noch zu erbringende Dienstleistungen. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Katalogbeschreibungen sind keine Garantien im Rechtssinne.

  4. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, die Reihenfolge der Versteigerung festzulegenden Katalogangaben unmittelbar vor dem Aufruf des betreffenden Angebots mündlich zu berichtigen.

  5. Der Aufruf beginnt grundsätzlich mit dem im Auktionskatalog angegebenen Mindestgebot. Regelmäßig wird bis zu einem Betrag von 50,00 € um 5,00 € gesteigert. Ab 50,00 € in Stufen von 10,00 €, ab 200,00 € in Stufen von 10 %. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluss der Versteigerung über die betreffende Katalognummer wirksam. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach 3maligem Aufruf eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme.

  6. Besonderheiten bei Angeboten, die zeitgleich online versteigert werden:

    a. Die vom Versteigerer im Auktionssaal entgegengenommenen Gebote werden von einer vom Versteigerer beauftragten Person über ein extra zu diesem Zwecke eingerichtetes Bieterkonto („Saalbieter“) auf der unter www.buergerfuerleipzig.de/onlineauktion verlinkten Auktionsplattform (z.B. Ebay für Charity) eingegeben, so dass das im Auktionssaal abgegebene Höchstgebot auch auf der Auktionsplattform für den betreffenden Einlieferungsgegenstand erscheint.

    b. Sollte der Höchstbietende im Saal tatsächlich der derzeitige Höchstbieter auf der Auktionsplattform sein, wird der Versteigerer unverzüglich die Beendigung der Auktion auf der Auktionsplattform durchführen, so dass auch nach den Nutzungsbedingungen der Auktionsplattform der Höchstbieter im Saal den Zuschlag erhalten kann.

    c. Sollte im Auktionssaal niemand mehr bieten wollen, wird die Auktion auf der Auktionsplattform bis zu dem dort vorgesehenen Zeitpunkt weiterlaufen.

    d. Der Versteigerer weist darauf hin, dass in der kurzen Zeitspanne zwischen Eingabe des Höchstgebotes im Auktionssaal und dem Zeitpunkt der Beendigung der Auktion (ca. 1 Minute) eine dritte Person über die Auktionsplattform ein höheres Angebot eingeben könnte mit der Folge, dass der Höchstbieter im Saal tatsächlich nicht der Höchstbieter und Gewinner der Auktion sein wird. Auf Wunsch des Höchstbieters im Saal kann
    daher auch ein von diesem zu benennender höherer Betrag auf der Auktionsplattform eingegeben werden, worüber der Bieter jedoch einen gesonderten schriftlichen Auftrag vor Beendigung der Auktion auf der Auktionsplattform zu erteilen hat.

  7. Besonderheiten bei Angeboten, die in einer parallelen „stillen Auktion“ angeboten werden:

    a. Der Versteigerer bietet die im Katalog unter „stille Auktion“ gekennzeichneten Objekte parallel zur offenen Versteigerung in einer „stillen Auktion“ an. Die Objekte der „stillen Auktion“ werden nicht aufgerufen und ausschließlich zur Saalauktion vor Ort angeboten, so dass keine Gebote per Bieterauftrag, Telefon oder Auktionsplattform abgegeben werden könnenb. Für diese „stille Auktion“ gelten diese Versteigerungsbedingungen entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass Bieter nur in schriftlicher Form in offen ausliegenden Listen unter Angabe ihrer Bieternummer fortlaufend bis 20 Minuten vor Ende der Saalauktion Gebote abgeben werden können.

    b. Für diese „stille Auktion“ gelten diese Versteigerungsbedingungen entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass Bieter nur in schriftlicher Form in offen ausliegenden Listen unter Angabe ihrer Bieternummer fortlaufend bis 20 Minuten vor Ende der Saalauktion Gebote abgeben werden können.

    c. Abweichend von Ziffer 6 starten alle Objekte der „stillen Auktion“ mit einem Mindestgebot und werden in Schritten vonmindestens 5,00 € gesteigert.

    d. Die Zuschläge der „stillen Auktion“ werden zum Abschluss der Saalauktion bekanntgegeben.

  8. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen. In diesem Fall verbleibt das vorher abgegebene Gebot verbindlich.

  9. Geben mehrere Personen das gleiche Gebot ab, so entscheidet über den Zuschlag das Los. Besteht Uneinigkeit über einen Zuschlag, so kann der Versteigerer nach eigenem Ermessen sofort den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen.

  10. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Will ein Höchstbietender sein Gebot nicht gelten lassen, so kann der Versteigerer diesem trotzdem den Zuschlag erteilen und die sich hieraus ergebenden Rechte weiter verfolgen; er kann aber auch den Zuschlag auf das nächstniedrige Gebot erteilen oder den Gegenstand neu ausrufen.

  11. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, d.h. er ist persönlich haftbar. Will der Bieter auf Namen und Rechnung Dritter bieten, so hat er das vor Versteigerungsbeginn unter Angabe von Name und Anschrift des Vertretenen sowie unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht schriftlich anzuzeigen. Liegen diese Angaben nicht vor, kommt der Vertrag mit dem Bieter zustande.

  12. Mit der Erteilung des Zuschlages ist der Ersteher zur Abnahme und Bezahlung verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt gilt bis zur vollständigen Bezahlung der entstandenen Forderungen.

  13. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist in EURO fällig. Er ist sofort in bar, per Kartenzahlung oder auf Rechnung an den Versteigerer zu leisten. Der Ersteher kommt in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht spätestens am 8. Tag auf dem auf der Rechnung ausgewiesenen Konto des Versteigerers eingeht. Zahlungen an den Versteigerer erfolgen unter Angabe des erworbenen Auktionsobjektes auf das Geschäftskonto der Stiftung Bürger für Leipzig: IBAN - DE 28 860 555 92 1100 736 790 bei der Sparkasse Leipzig BIC - WELADE8LXXX.

  14. Der Käufer erhält nach erfolgter Zahlung einen Gutschein (einschließlich der Kontaktdaten des Anbieters), der zur Einlösung der Dienstleistung berechtigt.

  15. Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für das Mahnverfahren, im kaufmännischen Verkehr ist Leipzig. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber im Geltungsbereich der Deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung. Sollte eine Bestimmung nicht wirksam sein, so bleiben die übrigen gleichwohl gültig. Abweichende und Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

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